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Verbesserte Förderbedingungen ab März 2011

17.01.11 13:33

Verbesserte Förderbedingungen im Rahmen der KFW-Programme

  • "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" (Nr. 430 und
  • "Energieeffizient Sanieren - Kredite, Einzelmaßnahmen" (Nr. 152)

Es  werden wieder Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmenkombinationen gefördert. Unter eine Einzelmaßnahme fallen auch die Erneuerung/der Einbau einer Heizung. Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Sanierungsmaßnahmen in Ferien- oder Wochenendhäuern.

Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430)“ wer¬den bei der Durchführung einer Einzelmaßnahme oder einer Einzelmaßnahmenkombination 5 % der förderfähigen Investitionskosten,, maximal 22.500,- Euro pro Wohneinheit, mit einem Zuschuss gefördert. Zuschussbeiträge unter 300,- Euro werden nicht ausgezahlt. Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen. Bei der Erneuerung der Heizung werden nicht nur der Einbau des Wärmeerzeugers (Öl- oder Gasbrennwertkessel, KWK-Anlagen auf Grundlage fos¬siler Energie) gefördert, sondern auch begleitende sonstige Maßnahmen, wie die Durchführung des hydr. Abgleichs, der Einbau A-gekennzeichneter Pumpen, der Einbau von Thermostatventi¬len, der Anschluss einer solarthermischen Anlage, die Schornsteinanpassung, der Ausbau einer Öl-/Gastankanlage, der Einbau eines Pufferspeichers, die Anpassung der Wärmeübertragungs-flächen etc.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der KfW unter http://www.kfw.de