Seit 01.11.2011 gilt neue Trinkwasserverordnung: Hygienisches Trinkwasser mit dem ROTEX Speicherkonzept
Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft. Mit der Trinkwasserverordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.
Wichtigste Neuerung für die Trinkwasser-installation in Gebäuden: Seit 1.11.2011 müssen auch in gewerblich genutzten Gebäuden, wie Mietshäusern, regelmäßig auf Legionellen untersucht werden (bisher galt die Regelung nur für öffentliche Gebäude).
Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und tödlich verlaufen. Sie gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können sich besonders im warmen Wasser zu gefährlichen Mengen vermehren. Deshalb wurde die Untersuchungspflicht und -häufigkeit auf Legionellen für Betreiber von Großanlagen von Warmwasser-Installationen klar geregelt. Auch Installationen von größeren Wohngebäuden werden in Zukunft untersucht. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.
Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Wasserhygiene ist unser Prinzip:
Das ROTEX Speicherkonzept bietet dauerhaft hygienisches Trinkwasser. Ablagerungen von Schlamm, Rost oder sonstigen Sedimenten, wie sie bei großvolumigen Behältern auftreten können, sind nicht möglich. Daher sind sie mit den Hochleistungs-Warmwasserspeichern von ROTEX auf der sicheren Seite.






