ROTEX Garantiebedingungen
Es ist unser stetes Bestreben, die Qualität unserer Produkte auf höchstem Stand zu halten und jedwede Fehler- oder Fehlfunktionen unserer Produkte auszuschließen. Deshalb sichern wir Ihnen zu, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung frei von Herstellungsfehlern sind. Das unterstreichen wir mit einer Herstellergarantie gemäß nachfolgender Tabelle.
Sie sichern sich den Garantieanspruch durch die Übersendung des ausgefüllten Installations- und Unterweisungsnachweises bzw. Aufheizprotokolls.
Die Garantie beginnt mit dem Tag der Installation des Produktes, maximal jedoch 6 Monate nach dem Verkauf durch ROTEX (Rechnungsdatum). Sie gilt nur für durch einen anerkannten Fachbetrieb installierte Geräte. Als Nachweis für den Beginn der Garantiefrist gelten die Kaufrechnung oder die Einbaurechnung des Handwerkers.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch die von uns gewährte Garantie weder beschränkt noch aufgehoben.
Sollte wider Erwarten während der Garantiezeit ein Material- oder Fabrikationsfehler auftreten, wird der Mangel grundsätzlich durch den ROTEX Werkskundendienst, den ROTEX Systempartner oder ein von ROTEX beauftragtes Unternehmen kostenlos behoben. Reparaturen durch den Kunden oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen sind nur nach Rücksprache mit ROTEX zulässig.
Es liegt im alleinigen Ermessen der Fa. ROTEX, ob der Mangel durch Reparatur oder Austausch des defekten Gerätes behoben wird.
Erbrachte Garantieleistungen führen in keinem Fall zu einer Garantieverlängerung für das Produkt.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material und Fabrikationsfehler. Sie erlischt bei unsachgemäßer Installation, mangelhafter Wartung und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb sowie Verwendung ungeeigneter Brenn- oder Betriebsstoffe. Zur Wahrung der Garantieansprüche müssen alle Installations- und Wartungsarbeiten von einem anerkannten Fachbetrieb ausgeführt und in dem Produkt beiliegendem Betriebshandbuch dokumentiert werden. Die Garantie erlischt auch beim Einbau oder Verbund von Teilen, die nicht von ROTEX zugelassen sind. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen. Über die kostenlose Mangelbeseitigung hinaus werden keine weiteren Ansprüche aus der Garantie begründet, zum Beispiel auf Schadensersatz. Eine Sonderregelung gilt für Flächenheizsysteme (siehe erweiterte Produktgarantie in den Produktunterlagen).
Erhält der Kunde zur Mangelbeseitigung ersatzweise eine mangelfreie Ware geliefert, so kann ROTEX die Rücksendung der mangelhaften Ware verlangen. Die defekten Teile müssen dann innerhalb von 2 Wochen gemäß der ROTEX Rücklieferbedingungen zurückgeliefert werden. Garantiefälle melden Sie bitte immer über Ihren Fachbetrieb.
Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich in Deutschland ab dem 01.07.2010 und ersetzen alle bisher veröffentlichten Garantiebedingungen.
Produktgruppe | Produkt | ROTEX |
|---|---|---|
Generelle Garantie | Alle Produkte | 2 Jahre |
Wärmeerzeugung | Wärmepumpen A1 Kesselkörper | 5 Jahre1 10 Jahre1 |
Solar | Kollektor | 5 Jahre |
Warmwasserspeicher | Synicube und HybridCube RKHTS | 3 Jahre 3 Jahre |
Wärmeverteilung | Fußbodenheizrohr Fußbodenplatten VA-System | 10 Jahre1 10 Jahre1 10 Jahre1 |
Tank/Cisterne | variosystem highcube variocistern | 5 Jahre1 5 Jahre1 5 Jahre1 |
Sicherheitstank | variosafe | 15 Jahre |
Ersatzteile | Alle | 1 Jahr |
1 Nach Ablauf von 2 Jahren umfasst die Garantie lediglich den kostenlosen Ersatz defekter Teile. | ||






